Fachgruppensitzung der Bezirksfachgruppe Fliesen Südwestfalen
Nach einer längeren Sitzungspause aufgrund der Corona-Pandemie, fand kürzlich in den Räumlichkeiten des Fliesen- und Baustoffhandels BAUKING Südwestfalen in Geisweid wieder eine Fachgruppensitzung der Bezirksfachgruppe Fliesen Südwestfalen statt. Der Fachgruppe gehören die Fliesenlegerbetriebe in den Kreisen Siegen-Wittgenstein, Olpe, Hochsauerlandkreis und dem Märkischen Kreis an. Der Vorsitzende, Fliesenlegermeister Michael Bär aus Siegen, begrüßte neben den Teilnehmern auch Matthias Rink als Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd.
In der Sitzung ging es unter anderem um die Zukunft der Fliesenbranche. „Wo geht unsere Branche eigentlich hin?“, stellte der Fliesenlegermeister die Frage in die Runde. Begeistert erzählte er, dass die Meisterschulen gut besucht seien. Die bestandenen Meisterprüfungen von 2012 bis 2022 seien gestiegen. 2013 waren es 92 bestandene Prüfungen im Handwerk der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger. Mit 191 bestandenen Meisterprüfungen im Jahr 2022 sei eine deutliche Steigerung zu erkennen. „Ich kann bestätigen, dass die Meisterschulen voll sind“, ergänzte auch Ralph Werthebach, Fliesenlegermeister aus Netphen und stellvertretender Obermeister der Bauinnung Westfalen-Süd. Er ging im weiteren Verlauf noch auf das Thema Fachkräftemangel, bzw. Fachkräftegewinnung ein. „Wir müssen wieder mehr ausbilden um neue, gute Mitarbeiter zu gewinnen. Unser Beruf ist so vielfältig und spannend. Und das müssen wir den jungen Menschen draußen in der Öffentlichkeit näherbringen“, so Werthebach und Bär.
Zudem hielt Ralph Werthebach einen Vortrag unter der Überschrift „Bauen im Bestand und die neue Gefahrenstoffverordnung“. Dabei ging es zum größten Teil um die Neufassung der TSRG 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) und das Thema Asbest. Auf gebundene asbesthaltige Stoffe in Gebäuden würden Handwerker beispielsweise bei Dacheindeckungen, Fassadenverkleidungen, Wasser- und Abwasserrohren, Lüftungskanälen, Fensterbänken, Fußbodenbelägen und bestimmten Anstrichen stoßen können. Besonders in Gebäuden, die seit den 1960er Jahren bis Anfang der 1990er Jahre entstanden seien, müsse mit Vorsicht gearbeitet werden. „Speziell Gebäude vor 1993, denn in diesem Jahr gab es das Herstellungs- und Verwendungsverbot von Asbest und asbesthaltigen Produkten“, so Ralph Werthebach. Er zeigte in seinem Vortrag einige Beispiele aus dem unmittelbaren Berufsalltag auf. So sei es ratsam, dass Handwerker bei Bauten, die vor 1993 errichtet wurden, ihre Kunden vor Ausführungsbeginn darauf hinweisen, dass diese eine Untersuchung einer Materialprobe veranlassen müssen. Oberstes Ziel sei es dabei, die Kunden selbst sowie auch die Mitarbeiter der Betriebe vor möglichen gesundheitsgefährdenden asbesthaltigen Stoffen zu schützen, die in der Bausubstanz vorhanden sein und bei den Sanierungsarbeiten freigesetzt werden könnten.
Ralph Werthebach, stellvertretender Obermeister der Bauinnung Westfalen-Süd und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, referierte über die Änderungen der TRGS 519 und das Thema Asbestsanierung.
Text und Fotos: Kai Osthoff