Mangelhafte Bauleistungen und technische Regelwerke
Dr. iur. Mark Seibel referiert über mangelhafte Bauleistung
Kreuztal. Rund 50 Mitglieder der Bauinnung Westfalen-Süd und der Innungen des Baunebengewerbes waren gekommen, um sich im Rahmen eines Vortrags zum Thema „Mangelhafte Bauleistung und technische Regelwerke“ zu informieren. Als Referent konnte Dr. Mark Seibel, Vizepräsident des Landgerichts Siegen, gewonnen werden.
In dem beinahe bis auf den letzten Platz gefüllten großen Schulungsraum im Aus- und Weiterbildungszentrum Bau begrüßte Obermeister Stephan Hundhausen die zahlreichen Mitgliedsbetriebe, die zum Vortrag von Dr. Mark Seibel zum Thema „Mangelhafte Bauleistung und technische Regelwerke“ gekommen waren. „Ich freue mich sehr, dass wir als Referenten erneut Herrn Dr. Mark Seibel, Vizepräsident des Landgerichts Siegen, gewinnen konnten und bin nun gespannt auf einen interessanten Vortrag“, so Stephan Hundhausen in seiner Begrüßung.
Wichtig: Was wurde vertraglich vereinbart?
In seinem interaktiven Vortrag verstand Dr. Seibel es, alle wichtigen rechtlichen Grundlagen zu mangelhaften Bauleistungen, Mängelansprüchen und technischen Regelwerken zu beleuchten und durch interessante Fallbeispiele anschaulich zu erklären. Dabei blieb jederzeit Raum für Fragen der Betriebe. „Ich bin fasziniert vom Baurecht, denn kein Fall ist wie der andere. Wir sind dabei genau an der Schnittstelle zwischen Recht und Technik. Das macht es so spannend. Am wichtigsten ist immer zunächst: Was wurde im Vertrag vereinbart? Ich als Richter muss aber auch die technischen Aspekte verstehen, um ein angemessenes Urteil fällen zu können. Dabei bin ich auf die Unterstützung von Sachverständigen und Gutachtern angewiesen“, so der Experte, der sich seit knapp 15 Jahren intensiv mit dem Baurecht beschäftigt und Vorsitzender der Baukammer des Siegener Landgerichts ist. Er machte deutlich, wie wichtig es ist, im Vertrag auf genaue Formulierungen zu achten. Was versteht man unter „allgemein anerkannten Regeln der Technik“? Und wo ist der inhaltliche Unterschied zur Formulierung „Stand der Technik“ oder „Stand von Wissenschaft und Technik“? Das waren nur einige der Fragen, die an diesem Abend beantwortet wurden.
Umgang mit DIN-Normen in der Praxis oft schwierig.
Der Referent thematisierte auch den in seinen Augen oft schwierigen Umgang mit DIN-Normen. Denn diese müssten oft kritisch hinterfragt werden. „DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, aber auch hinter diesen zurückbleiben, weil DIN-Normen oft nicht regelmäßig aktualisiert werden“, machte der Vizepräsident des Siegener Landgerichts deutlich. Anhand einiger Beispiele erläuterte er seine Arbeit als Richter und erklärte, wie er technische Regelwerke prüft und wie die Zusammenarbeit mit Sachverständigen abläuft.
Tipps und Hinweise vom Experten
Abschließend wurden verschiedene Praxisfälle thematisiert, die im Plenum diskutiert wurden. Dabei kamen auch die Themen Abnahme, Kommunikation und Disparität zwischen Bauunternehmer und Bauherr zur Sprache. Insgesamt hatte der Baurechts-Spezialist einige nützliche Tipps und Hinweise für die Praxis in den Betrieben parat. Bei einem kleinen Imbiss gab es anschließend noch Zeit zum kollegialen Austausch.
Dr. Mark Seibel informierte in einem kurzweiligen Vortrag rund um das Thema „Mangelhafte Bauleistung und technische Regelwerke“.